Alle Personen, die in der Pflegeversicherung (PG2-5) eingestuft sind und deren Pflege von Angehörigen erbracht wird, benötigen zwingend einen Pflegeberatungsbesuche nach §37,3 SGB XI durch einen ambulanten Pflegedienst.
PG 2+3: halbjährlich
PG 4+5: vierteljährlich
Wenn schon ein Pflegedienst mit eingebunden ist, können dennoch 2x/Jahr Beratungsbesuche in Anspruch genommen werden, um die Pflege- und Betreuungssituation in Ruhe zu besprechen und ggf. anzupassen.
Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von den Pflegekassen getragen.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu allen Themen aus dem Bereich häusliche Pflege
- wir stellen Pflegehilfsmittel vor und vermitteln sie
- wir beraten bei Änderungen im Wohnumfeld
- unterstützen beim Ausfüllen von Formularen für die Pflegekasse
- wir beurteilen und dokumentieren die Pflegesituation gegenüber Ihrer Krankenkasse
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