Menschen. Nähe. Pflege.

Verhinderungs­pflege

Ist eine pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 4 Wochen bzw. max. 1612 € (Stand 2024) pro Kalenderjahr (§39 SGB XI). Durch Umwidmung der Kurzzeitpflege kann das Budget auf 2418 € erhöht werden.

 

Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder am Stück in Anspruch genommen werden. Sie wird bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt.

Voraussetzung ist, dass die Einstufung mindestens 6 Monate zurück liegt.

 

Verhinderungspflege wird in der Regel von professionellen Dienstleistern wie den Diakonie-Sozialstationen erbracht.

Dieses Angebot kann zusätzlich zur Kurzzeitpflege (vorübergehende vollstationäre Pflege) in Anspruch genommen werden.

 

Wichtig ist die Beantragung im Vorfeld bei der Pflegekasse. Sie können den Antrag pauschal von 1.1.-31.12. des Jahres stellen. Beachten Sie bitte dabei, die Verhinderungspflege stundenweise zu beantragen.

 

Es können alle Leistungen der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Unterstützung darüber erbracht und abgerechnet werden.

 

Nicht verwendetes Budget verfällt am 31.12. des laufenden Jahres.

Kontakt

Lauffen & Neckarwestheim

Tobias Beier

Tobias Beier

stv. PDL, Teamleitung Pflegefachkräfte Lauffen Neckarwestheim

Tel.: 07133/985824

beier.tobias@diakoniestation-lauffen.de

Claudia Arnold

Claudia Arnold

Einsatzleitung Ergänzende Hilfen Lauffen Neckarwestheim

Tel.: 07133/985824

arnold.claudia@diakoniestation-lauffen.de

Nordheim

Olga Schmidt

Olga Schmidt

Teamleitung Pflegefachkräfte Nordheim, Beratung

Tel.: 07133/985824

schmidt.olga@diakoniestation-lauffen.de

Heike Thornton

Heike Thornton

Einsatzleitung Ergänzende Hilfen Nordheim, Beratung

Tel.: 07133/985824

thornton.heike@diakoniestation-lauffen.de

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